FAQ

FAQ

HÄUFIGE FRAGEN

  • Erfolgsquote praktische Prüfung ca. 90%
  • Kostenlose Abholung am vereinbarten Treffpunkt
  • Kostenlose Begleitunterlagen zur praktischen Ausbildung
  • Keine nachträgliche Verrechnung allfälliger Überzeit
  • Bestes Preis- Leistungsverhältnis bei ausgezeichneter Servicequalität
  • Unterricht und Training auf höchstem Ausbildungsniveau
  • Professionelle, effiziente, zielorientierte, korrekte und sichere Ausbildung
  • Persönlich, motivierend, verständnisvoll, verlässlich, geduldig, freundlich

Mein Ziel ist, dass Du Dich bei der Ausbildung wohl fühlst und Spass hast, denn so lernst Du am effizientesten.

Ab dem 1. Januar 2021 können 17-Jährige den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B) erhalten und mit Fahrlektionen beginnen. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss ihn mindestens zwölf Monate besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgelegt werden.

Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb sind alles Automaten und zeigt, in welche Richtung der Trend geht. Im Jahr 2020 waren bereits 83% aller neu zugelassenen PKW mit Automatik ausgestattet (Quelle: Eurotax), doch ein großer Teil aller bestehenden Fahrzeuge sind noch handgeschaltet.

Vorteile Automat

  • Einfacheres Lernen
  • Mehr Kapazität für den Strassenverkehr bei Ausbildungsbeginn
  • Evtl. weniger Fahrlektionen und somit auch ein kleinerer finanzieller Aufwand

Vorteile Handschaltung

  • Jedes Fahrzeug beherrschen können
  • Verständnis für das Schalten von Motorräder
  • Fahrspass

Wenn Du die Prüfung mit einem Automat ablegt, darfst Du auch handgeschaltete Fahrzeuge fahren. Du kannst selber entscheiden, was für Dich am besten stimmt. Daher biete ich Dir den Fahrunterricht auf beide Varianten an.

Die Zahl der Fahrlektionen in der Fahrschule ist stark abhängig von der Qualität und Anzahl privater Lernfahrten. Ebenso ausschlaggebend sind Interesse an der Ausbildung, Auffassungsgabe, Begabung, Freude am Autofahren und allfällige Vorkenntnisse (Traktor, Motorrad). Aufgrund dieser Faktoren weicht die Anzahl Fahrlektionen massiv nach oben sowie nach unten ab.

Ja klar, begleitete Übungsfahrten sind als Vorbereitung für die praktische Führerprüfung und unfallfreies Fahren von unschätzbarem Wert. Als Zielwert werden ungefähr 70 bis 100 Stunden begleitete Übungsfahrten empfohlen (gemischt aus Fahrschule und privaten Fahrten), je mehr desto besser – denn Übung macht den Meister. Private Lernfahrten sind in jedem Fall sinnvoll, um Fahrerfahrung zu erlangen und das Gelernte aus den Fahrlektionen zu festigen und zu automatisieren.

In der Fahrausbildung bereite ich Dich optimal auf die Führerprüfung vor und gebe Dir dazu detaillierte Informationen. Zusammengefasst wird die Vertrautheit und Umgang mit dem Fahrzeug sowie eine unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften korrekte, sichere, defensive, rücksichtsvolle, vorausschauende und umweltschonende Fahrweise gefordert. Der Verkehrsexperte muss sich während der gesamten praktischen Führerprüfung sicher fühlen.

Mit dem Fahrschulfahrzeug von SKYDRIVE ®, an das Du Dich während Deiner ganzen Ausbildung gewöhnt hast. Voraussetzung dabei ist, dass wir Dich bei Prüfungsreife gemeinsam an die Prüfung anmelden.

Beim ersten Führerausweis der Kategorie A (Motorrad) oder B (Auto) gilt eine Probezeit von 3 Jahren. Das Enddatum der Probezeit befindet sich auf Deinem Führerausweis unter Punkt 4b. Während der Probezeit

  • gilt null Alkohol beim Fahren
  • musst den eintägigen Weiterbildungskurs (WAB-Kurs) besuchen
  • Beim 1. Führerausweisentzug verlängert sich die Probezeit um 1-2 Jahren
  • Beim 2. Führerausweisentzug wird der Führerausweis annulliert und Du musst alles neu machen

Innerhalb von 12 Monaten (Art. 27c VZV) nach Erhalt des Führerausweises musst Du den eintägigen Weiterbildungskurs (WAB-Kurs) besuchen. In diesem Kurs lernst Du das Einschätzen und Beherrschen Deines Fahrzeuges in Gefahrensituationen und das umweltbewusste Fahren.

Wird der Kurs innerhalb des ersten Jahres nicht besucht, erhältst Du in einer Verkehrskontrolle eine Busse (Art. 148 Abs. 1 VZV). Wird der Kurs innerhalb der Probezeit von 3 Jahren nicht besucht, wird ein Fahrverbot erhängt. Erst nach Besuch des WAB-Kurses, darfst Du wieder fahren. Für die Fahrerlaubnis am Kurstag benötigst Du eine spezielle Bewilligung.